Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Kassler & Bublitz Immobilien GbR

 

   

1.   Die Firma Kaßler & Bublitz  Immobilien GbR übt Nachweis- und Vermittlungstätigkeit als Grundstücks- und Geschäftsmakler aus, wobei auch die Tätigkeit für den jeweils anderen Vertragsteil, d.h. den Käufer bzw. Verkäufer, gestattet ist.

2.    Bei allen Angeboten ist Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten.

3.    Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind nur für Selbstinteressenten bestimmt und streng vertraulich. Sie dürfen ohne die Erlaubnis der Firma Kaßler & Bublitz Immobilien GbR weder im Original noch inhaltlich an Dritte weitergegeben werden. Der Empfänger eines Angebotes haftet der Kaßler & Bublitz Immobilien GbR für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlungen entstehen. Insbesondere schuldet der Empfänger die im Kurzexposé unter Angebote genannte Provision auch dann, wenn ein Kaufvertrag über das angebotene Objekt nicht von dem Empfänger selbst, sondern auch von einer Person abgeschlossen wird, an die der Empfänger die Maklerinformation unbefugt weitergegeben hat.

4.    Der Vertragsabschluß über ein angebotenes Objekt ist der Firma Kaßler & Bublitz Immobilien GbR unverzüglich unter Angabe von vollem Namen und bisheriger Anschrift des Vertragspartners schriftlich mitzuteilen und eine Vertragskopie innerhalb einer Woche unaufgefordert einzusenden. Wird der Vertrag nicht vorgelegt, erfolgt die Berechnung der Gebühren nach den angesetzten Werten lt. Angebot.

5.    Der Gebührenanspruch entsteht und wird fällig bei Abschluss eines Vertrages. Bei Geschäftskauf, Pacht und Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme des Objektes als Vertragsabschluss.

6.    Die Gebührenrechung erfolgt durch die Fa. Kaßler & Bublitz Immobilien GbR aufgrund des abgeschlossenen Vertrages und der im Angebot festgelegten Gebühr. Wird der Vertrag nicht vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den angesetzten Werten

7.    Die Gebühren nach der Gebührenordnung der Firma Kaßler & Bublitz Immobilien GbR sind jeweils auch dann zu zahlen, wenn in anderer als der nach dem Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder Teil- oder Mehrerwerb am Objekt erfolgt, wobei die dann vereinbarten Leistungen den Gebührensätzen zugrunde zu legen sind. Die Gebühren sind für den Käufer einer Immobilie 3,57% vom Kaufpreis inkl. Mwst, für den Mieter oder Pächter gewerblicher Immobilien 2,38 Monatsnettomieten inkl. Mwst